Behandlungspflege


Die Behandlungspflege umfasst die Tätigkeiten die auf ärztliche Anordnung durch eine Pflegekraft erbracht werden. Der Arzt stellt eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ aus. Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt nach Prüfung die Krankenkasse des versicherten Patienten.

Wir arbeiten bei der Versorgung unserer Patienten eng mit dem Hausarzt und Facharzt zusammen, um medizinisch notwendige Maßnahmen sicherzustellen.

Leistungen der Behandlungspflege:

Zusätzlich im Bedarfsfall kann der Hausarzt oder Facharzt weitere notwendige Maßnahmen der Grundpflege verordnen.